Kosten und Finanzierung

Schauen wir uns die Kosten für einen Aufenthalt in unserer Seniorenresidenz im Detail an

Kosten und Finanzierung

Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflege und Betreuung (eeE)55,42 €44,59 €44,59 €44,59 €44,59 €
Unterkunft (Einzelzimmer)19,18 €19,18 €19,18 €19,18 €19,18 €
Verpflegung5,87 €5,87 €5,87 €5,87 €5,87 €
Investitionskosten27,26 €27,26 €27,26 €27,26 €27,26 €
Gesamtkosten pro Tag107,73 €96,90 €96,90 €96,90 €96,90 €
Gesamtkosten pro Monat3.277,15 €2.947,70 €2.947,70 €2.947,70 €2.947,70 €
abzüglich Zuschuss der Pflegekasse zum eeE pro Monat bei 15%*0,00 €-203,46 €-203,46 €-203,46 €-203,46 €
Eigenanteil pro Monat (30.42 Tage)3.277,15 €2.744,24 €2.744,24 €2.744,24 €2.744,24 €

Kosten für die vollstationäre Pflege

Die Kosten für die vollstationäre Pflege setzen sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen:

  • Kosten für Pflege und Betreuung (Pflegeplatz)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten

Wurde die Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse bestätigt und ein Pflegegrad (1 bis 5) zugeteilt, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten für Pflege und Betreuung. Die restlichen Kosten müssen Sie selbst übernehmen (Eigenanteil).

Kosten für einen Pflegeplatz bei Pflegegrad 1:
Bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 liegen nur geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vor. Sie haben daher nur einen eingeschränkten Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. In einer vollstationären Unterbringung zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zu den Kosten in Höhe von 131 Euro monatlich. Der Eigenanteil beträgt 3.277,15 EUR.

Kosten für einen Pflegeplatz bei Pflegegrad 2-5:
Die Pflegekasse zahlt für einen vollstationären Heimplatz je nach Pflegegrad folgende monatliche Leistungen (Stand 01.01.2025):

  • Pflegegrad 2:    805 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro

Nach Abzug der Kassenleistung bleibt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (eeE), ein Anteil an den Pflegekosten, den Heimbewohner unabhängig von ihrem Pflegegrad selbst tragen müssen.

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (eeE) (bei Pflegegrad 2 – 5):

*Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil – kurz „eeE“ – umfasst für eine vollstationäre Pflegeeinrichtung den Eigenanteil, der bei den Kosten für Pflege und Betreuung nicht von der Pflegekasse abgedeckt ist. Der eeE ist für alle Pflegegrade (außer Pflegegrad 1) gleich hoch.

** Die Pflegekasse gewährt zudem einen Leistungszuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (eeE). Die Höhe dieses Leistungszuschusses hängt davon ab, wie lange der Pflegbedürftige bereits in einem Pflegeheim wohnt und ist wie folgt gestaffelt:

Dauer der vollstationären PflegeWohndauerspezifischer Zuschlag in % des pflegebedingten Eigenanteils (eeE)
bis einschließlich 12 Monate15 %
ab 13 Monate bis einschließlich 24 Monate30%
ab 25 Monate bis einschließlich 36 Monate50%
ab 37 Monate75%

Kosten für die Kurzzeitpflege

Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich ebenfalls aus verschiedenen Einzelposten zusammen:

  • Kosten für Pflege und Betreuung (Pflegeplatz)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten

Die Pflegekasse gewährt für die Kurzzeitpflege ein jährliches Budget von 1.857 Euro ab Pflegegrad 2. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegekasse nur die Pflegekosten bezuschusst. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen selbst getragen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege zu verwenden. Dadurch kann das Gesamtbudget auf bis zu 3.542 Euro erhöht werden.

Für Menschen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 kann die Krankenkasse unter bestimmten Umständen, wie nach einem Krankenhausaufenthalt, eine sogenannte „Übergangspflege“ bezuschussen. in diesem Fall übernimmt die Krankenkasse ebenfalls bis zu 1.857 Euro für maximal acht Wochen pro Jahr.

Eigenanteil pro TagPflegegrad1-5
Unterkunft (Einzelzimmer)19,18 €
Verpflegung5,87 €
Investitionskosten27,26 €
Gesamt52,31 €

Hinweise zur Finanzierung des Heimaufenthaltes